AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, der Ayinger-Gmoa-Kultur e.V.,
Untere Bahnhofstr. 34, 85653 Aying / Großhelfendorf:
(1) Die Vorverkaufstelle verkauft im Auftrag und im Namen des Veranstalters die Eintrittskarte. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters, die auch im Internet unter www.menscha.de gelesen und heruntergeladen werden können.
(2) Die Aufführungen MENSCHA in Aying sind Freilicht-Veranstaltungen. Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellungen auch bei zweifelhafter Witterung im Freien durchzuführen, und weist darauf hin, dass auch bei Regen gespielt werden kann. Wir empfehlen unseren Besuchern daher warme und regenfeste Kleidung. Regenschirme dürfen wegen Sichtbehinderung nicht verwendet werden.
(3) Muss eine Aufführung seitens der Ayinger-Gmoa-Kultur e.V. wegen extremer Wetterbedingungen abgesagt werden bevor das Schauspiel eine Spieldauer von 45 Minuten erreicht hat, so besteht für den Karteninhaber die Möglichkeit des Kartenumtausches (soweit verfügbar, ohne Anspruch auf die ursprüngliche Sitzplatznummer) oder der Erstattung des Kaufpreises.
(4) Ist ein Kartenumtausch nicht möglich erfolgt die Rückabwicklung über die Verkaufsstelle der Ayinger-Gmoa-Kultur e.V. Die Eintrittskarte ist bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsdatum und unter Angabe einer Bankverbindung an den Veranstalter (s.u.) zurück zu senden. Das Eintrittsgeld wird dann innerhalb von 10 Werktagen auf Ihr Konto überwiesen.
(5) Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung.
Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert sie ihre Gültigkeit.
(6) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(7) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie
Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle erfolgen.
(8) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
(9) Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
(10) Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt.
(11) Die Hausordnung der Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Beseitigen von Absperrgittern sind untersagt.
(12) Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
(13) Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
(14) Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.