Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, der
Ayinger-Gmoa-Kultur e.V.,
Untere Bahnhofstr. 34, 85653 Aying / Großhelfendorf:
(1) Die Vorverkaufstelle verkauft im Auftrag und im Namen des
Veranstalters die Eintrittskarte. Vertragliche Beziehungen kommen
ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und
dem Veranstalter zustande.
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber
und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen
des Veranstalters, die auch im Internet unter www.menscha.de gelesen
und heruntergeladen werden können.
(2) Die Aufführungen MENSCHA in Aying sind Freilicht-Veranstaltungen.
Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellungen auch bei zweifelhafter
Witterung im Freien durchzuführen, und weist darauf hin,
dass auch bei Regen gespielt werden kann. Wir empfehlen unseren
Besuchern daher warme und regenfeste Kleidung. Regenschirme dürfen
wegen Sichtbehinderung nicht verwendet werden.
(3) Muss eine Aufführung seitens der Ayinger-Gmoa-Kultur
e.V. wegen extremer Wetterbedingungen abgesagt werden bevor das
Schauspiel eine Spieldauer von 45 Minuten erreicht hat, so besteht
für den Karteninhaber die Möglichkeit des Kartenumtausches
(soweit verfügbar, ohne Anspruch auf die ursprüngliche
Sitzplatznummer) oder der Erstattung des Kaufpreises.
(4) Ist ein Kartenumtausch nicht möglich erfolgt die Rückabwicklung
über die Verkaufsstelle der Ayinger-Gmoa-Kultur e.V. Die
Eintrittskarte ist bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsdatum
und unter Angabe einer Bankverbindung an den Veranstalter (s.u.)
zurück zu senden. Das Eintrittsgeld wird dann innerhalb von
10 Werktagen auf Ihr Konto überwiesen.
(5) Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf
der Karte genannten Veranstaltung.
Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert sie ihre Gültigkeit.
(6) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter,
sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und
keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit
auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(7) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern,
Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen,
Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen
Gegenständen sowie
Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt
der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch
- sind nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Beim Einlass
kann eine Sicherheitskontrolle erfolgen.
(8) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung
des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
(9) Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung
durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung
Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen,
zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien
zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich
unbeschränkt.
(10) Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist
generell untersagt.
(11) Die Hausordnung der Veranstaltungsstätte und die Hinweise
der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs
und das Beseitigen von Absperrgittern sind untersagt.
(12) Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder
gestohlene Sachen verantwortlich.
(13) Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene
Gefahr. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
(14) Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf
eigene Gefahr.